Wer darf bei uns Baumaschinen mieten? Die Vermietung unseres gesamten Sortiments erfolgt an Privat- und Gewerbekunden.
Ist eine Kaution erforderlich? Die Zahlung erfolgt grundsätzlich spätestens bei Rückgabe der Mietgeräte.
Bei Anlieferung ist der Gesamtbetrag zuzüglich einer Kaution in Höhe von 119,00 € vorab zu entrichten.
Gewerbekunden können nach vorheriger Vereinbarung in bestimmten Fällen auf Rechnung zahlen.
Dies ist vor Zustandekommen des Mietgeschäfts abzuklären.
Sind die Mietgeräte gegen Schäden versichert? Mit jeder Anmietung ist automatisch eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen, die Sie
im Falle eines Schadens vor hohen Kosten schützt.
Der Selbstbehalt liegt bei maximal 2.500 € zzgl. USt.
Die Höhe der Versicherungsgebühr beträgt 10 % des Nettotagespreises.
Welche Unterlagen benötige ich bei einer Anmietung? Für Privatkunden ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ersatzweise kann ein Reisepass zusammen mit einer gültigen Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Gewerbekunden reichen bitte zusätzlich eine Kopie der Gewerbeanmeldung sowie unser
ausgefülltes Kundenstammblatt ein.
Die Vermietung erfolgt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung.
Bei der Vermietung von Mietgeräten, die am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen wir zusätzlich einen gültigen Führerschein sowie – bei der Anmietung von Anhängern – die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs.